Mitglied des SGV Murr kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur dann in den SGV Murr aufgenommen, wenn ein Elternteil bereits Mitglied ist odergleichzeitig wird. Bei Personen unter 18 Jahren muss der Mitgliedsantrag vom Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt nach schriftlicher Anmeldung zum Ersten des Eintrittsmonat auf Wunsch jedoch auch zu einem früheren Termin. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied den Satzungen des SGV Murr und derjenigen Verbände, denen der SGV Murr selbst als Mitglied angehört.
Die Mitgliedschaft wird mit Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags wirksam.
Beitrittserklärung Formular zum Download
1. Aufnahmebeitrag 15,00 €
Der Aufnahmebeitrag (Verw.-Kostenbeitrag) gilt für alle Altersgruppen und ist mit dem ersten Beitrag fällig.
2. Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig. Diese werden jeweils zum 31.01.eines Jahres eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Hierbei verwenden wir die uns vom Mitglied vorliegende Einzugsermächtigung sowie die Mitgliedsnummer und die Mandatsreferenz. Bei Eintritt während des Jahres wird der anteilige Beitrag nach Ausstellung der Beitrittserklärung eingezogen. Dieser erfolgt jeweils zum nächsten Monatsersten. Bei Rücklastschriften wird mit der 1. Mahnung an das Mitglied ein zweiter Beitragseinzug mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt.
3. Beitragshöhe
3.1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 8,00 €
3.2.Erwachsene in Ausbildung und Studium 6,50 €
3.3.Erstes Kind der Familie - ermäßigter Beitrag von monatlich 6,50 €
3.4. Zweites Kind der Familie - ermäßigter Beitrag von monatlich 3,00 €
Nach § 5.1 der SGV - Satzung muss dabei ein Elternteil Mitglied sein oder gleichzeitig werden!
3.5.Rentner/Rentnerinnen monatlich 5,00 €
4. Beitragserhebung
4.1. Die Beitragserhebung erfolgt per Lastschrifteinzug, ab dem 01.01.2014 nach dem gesetzlich vorgeschriebenen SEPA- Lastschriftverfahren immer zum 30.01.eines Jahres. Wird dem Lastschrifteinzugsverfahren nicht zugestimmt und keine Einzugsermächtigung erteilt, so wird mit der Beitragsrechnung eine Bearbeitungsgebühr erhoben: 5,00 €
4.2. Eine Bearbeitungsgebühr wird unabhängig von einer Bearbeitungsgebühr der Kreditinstitute erhoben , wenn trotz erteilter Einzugsermächtigung, der Lastschrifteinzug aus Gründen, die der SGV Murr nicht zu vertreten hat, durch das Kreditinstitut nicht ausgeführt oder durch den Kontoinhaber widerrufen wird. Höhe der Bearb.-Gebühr: 5,00 €
4.1. Bei jeder Mahnung werden Mahngebühren erhoben. Höhe der Mahngebühr: 5,00 €
5. Beitragsermäßigungen
5.1. Familienermäßigung
Ist ein Elternteil Mitglied im SGV Murr, dann sind nur die ersten beiden Kinder beitragspflichtig. Weitere Kinder bis zu 17 Jahren sind beitragsfrei.
5.2 Bundesfreiwilligendienst
Personen die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, werden im Beitragsjahr nach Beginn auf Antrag für die Dauer des Dienstes beitragsfrei gestellt. Der entsprechende Antrag muss dem Vorstand des SGV Murr spätestens am 31.12. des Jahres der Einberufung vorliegen.
5.3. Schule, Berufsausbildung und Studium
Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr in Schul- oder Berufsausbildung oder während des Studiums und ohne eigenes Einkommen, zahlen auf Antrag und nach Beschluss des Vorstandes für das folgende Beitragsjahr einen ermäßigten Monatsbeitrag.
5.4. Rentnerbeitrag
Der Rentnerbeitrag wird für Frauen im Jahr nach Vollendung des 60. und für Männer im Jahr nach Vollendung des 63. Lebensjahres angesetzt.
In besonderen Fällen kann der Rentnerbeitrag auch schon vorzeitig beantragt werden. Mitglieder die vor dem 31.3.1997 die Bedingungen der vorausgegangenen Beitragsregelung erfüllt haben, bleiben im Rahmen der Besitzstandswahrung auch weiterhin beitragsfrei.
6. Ausnahmeregelung
Auf Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand nach Abstimmung mit der betreffenden Abteilungsleitung in der Regel längstens für ein Vereinsjahr, Ratenzahlung, Minderung der Beitragshöhe und auch Beitragsfreiheit genehmigen.
Volksbank Ludwigsburg:
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BIC: | GENODES1LBG |
Ust-IDNr.: | DE 146 121 635 |